Der Biber ist eine geschützte Art, verursacht an sächsischen Teichwirtschaften aber große Schäden. Zum Ausgleich stehen im Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre wieder Mittel zur Verfügung

Schäden durch Biber
„Der Biber bereitet uns große Probleme“, sagt Karsten Tusche, Betriebsleiter der Fischzucht Rietschen bei Görlitz. Zu der Teichwirtschaft gehören 41 Teiche – insgesamt 260 Hektar Wasserfläche. Dazu kommen 70 Kilometer Dämme und Wege und 45 Kilometer Gräben für die Wasserzuleitung. Die Fischzucht Rietschen ist damit nicht nur wichtig für den Naturschutz, sondern auch für den lokalen Tourismus und die Freizeitgestaltung in der Region. „Entlang unserer Teiche läuft zum Beispiel der Wolfsradweg von der Neiße bis zur Spree. Viele Leute fahren hier Fahrrad oder gehen Wandern“, sagt Karsten Tusche. Doch auf den Wegen gibt es eine Gefahr: Die Röhren der Biber. „Davon buddelt eine Biberfamilie mehrere unter den Wegen. Der Schaden fällt häufig gar nicht auf. Man kann aber einbrechen. Das ist mir bereits selbst mit meinem Jeep passiert.“, sagt Karsten Tusche.
Auch Dämme, die der Biber selbst baut, bereiten der Fischzucht Rietschen im Sommer und im Herbst Probleme. Bei heißem, trocknem Wetter kann durch sie beim Befüllen der Teiche die Versorgung abreißen. „Knapp 100 Hektar Teich können dadurch austrocknen. Damit fehlt dann der Lebensraum für andere Tiere“, sagt der Karsten Tusche. Neben verschiedenen Amphibien und Vogelarten gehören dazu 56 der 64 in Europa lebenden Libellenarten. Wenn zum Abfischen im Herbst die Teiche abgelassen werden, dann müssen die Biberdämme ebenfalls weg. „Der Biber baut in der Nacht aber dagegen. Daher ist dann ein Kollege über fünf bis sieben Wochen mindestens an sechs Tage die Woche damit beschäftigt die Biberdämme an mehreren Stellen zurückzubauen. Das ist ein hoher Personalaufwand“, sagt Karsten Tusche.


Freistaat gleicht Schäden aus
Der erste Biber in den Teichen der Fischzucht Rietschen wurde 2013 entdeckt. „Seitdem hat sich ein Schadsituation von 2 Mio. Euro aufgebaut“, weiß Karsten Tusche. Nicht alle Schäden werden sofort entdeckt oder können repariert werden. „Außerdem muss auch immer abgewogen werden, wie aufwändig man das macht“, sagt der Betriebsleiter. Die ordentliche Reparatur eines für die Wasserregulierung gewollten Damm kostet schnell 35 Tausend Euro. „Die Summe können wir über den Härtefallausgleich geltend machen“, sagt Karsten Tusche.
Dieser Ausgleich von sogenannten Prädatorenschäden wird über Mittel des Freistaates finanziert, Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind dafür 5 Mio. Euro eingeplant. Damit sollen die Schäden in Aquakulturen durch Kormoran, Biber und Fischotter beglichen werden. Je Antrage werden 60 bis 80 Prozent der Schadenssumme rückerstattet. „Bei der Reparatur von Schäden gehen wir immer in Vorleistung. Daher müssen wir bei Investitionen abwägen“, sagt Karsten Tusche. Seine Erfahrung zeigt, dass die Rückerstattung der Mittel über ein Jahr dauern kann. „Für die Zukunft wünsche ich mir eine schnelle und zeitnahe Bearbeitung“, sagt er.

„Auch wenn der Naturschutz von Flora und Fauna wichtige Ziele in unserem Freistaat sind, so muss man auch den Einklang von Natur und Mensch – in diesem Fall z. B. der Teichwirtschaft immer im Blick haben. Schäden durch Tiere entstehen von Natur aus. Die Bemühungen diese Schäden für funktionierende Ökosysteme aber z. B. auch für naturnahen Tourismus zu kompensieren, kostet Geld. Dafür sind finanzielle Mittel aus dem Sächsischen Doppelhaushalt gut investiertes Geld.“, sagt Rick Ulbricht – umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages.
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