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10. Juli 2025 um 10:10 Uhr

Zukunft gesichert: Jugendpauschale bleibt in gleicher Höhe!

Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 hat der Landtag auch erneut die Jugendpauschale beschlossen. Damit stärkt der Freistaat die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort und gibt so jungen Menschen Raum zur Entfaltung.

Beim Verein Kulturbrücken e.V. in Görlitz ist immer etwas los: Ob in Workshops in Schulen oder außerhalb, stets steht das Thema Zirkus im Mittelpunkt. Das deutsch-polnische Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche links und rechts der Neiße und schlägt eine Brücke über Grenzen hinweg. Die Kinder und Jugendlichen können sich hier ausprobieren, ihr Selbstbewusstsein und ihre sozialen Fähigkeiten stärken und die Kultur des Nachbarlandes besser kennenlernen.

„Gerade mit Zirkuspädagogik erreicht man viele Kinder und Jugendliche, die schlummernde Fähigkeiten haben“, sagt Landrat Stephan Meyer, der das Projekt als eines von vielen im Landkreis Görlitz hervorhebt. Er betont: „Diese Projektarbeit vermittelt dabei nicht nur interkulturelle, sondern auch soziale und demokratische Kompetenzen, die heutzutage wichtiger denn je sind.“

Freude bei den Zirkus-Machern

Meyer wie auch die Zirkus-Macher vom Kulturbrücken e.V. freuen sich, dass mit dem Haushaltsbeschluss auch die Jugendpauschale gesichert – und damit die Arbeit vor Ort wieder planbarer ist.

Denn tatsächlich musste die gesamte Jugendarbeit im Freistaat seit Jahresanfang den Gürtel ganz schön eng schnallen – Grund war die vorläufige Haushaltsführung in Sachsen, die nur sehr begrenzte Ausreichung von Mitteln erlaubte. Wäre der Haushalt Ende Juni nicht beschlossen worden, ständen bei vielen Projekten jetzt wohl drastische Sparmaßnahmen an.

Kinder- und Jugendschutz profitieren

Zum Glück kam es anders: Jetzt ist die Pauschale in Höhe von 14,50 Euro pro Kind und Jugendlichen auch in den Jahren 2025 und 2026 gesichert. „Wir haben so die Möglichkeit die Verbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, aber natürlich auch konkrete Aufgaben wie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Familienbildung umzusetzen“, freut sich Landrat Meyer. „Und das hilft in der Prävention ungemein!“ Für den Landkreis Görlitz betrug die Landeszuweisung im Jahr 2024 rd. 857 Tsd. Euro.

Die Jugendpauschale ist ein zentrales Element der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe. Sie finanziert u.a. offene Treffs, außerschulische Bildung, Jugendsozialarbeit und Projekte zum Kinder- und Jugendschutz. Die Mittel fließen in Trägerstrukturen, stärken das Ehrenamt und fördern die Entwicklung junger Menschen – gerade auch dort, wo es sonst an Angeboten mangelt. Besonders in ländlichen Regionen ermöglicht die Pauschale den Aufbau und Erhalt eines flächendeckenden Netzes aus Treffpunkten, mobilen Teams und Beratungsangeboten.

Landkreis gibt eigene Mittel dazu

Die Kommunen müssen die Landesmittel mindestens zur Hälfte gegenfinanzieren. Der Landkreis Görlitz geht sogar weiter und investiert rund das Dreifache – aus Überzeugung. Landrat Meyer betont: „Diese Arbeit hilft uns, in der Nachsorge Kosten zu sparen. Es ist eine gute Investition, weil die Ausgaben sonst noch viel höher wären.“

Mit dem neuen Doppelhaushalt ist nun die Grundlage gelegt, damit diese Arbeit auch 2025 und 2026 nahtlos weitergehen kann – trotz steigender Kosten und wachsender Herausforderungen. So ist gerade die fortschreitende Überalterung der Bevölkerung in Sachsens ländlichen Räumen sehr deutlich spürbar.

Diese Entwicklung sieht auch der Görlitzer Landrat: „Unsere Unternehmen suchen dringend Fachkräfte und können mittlerweile schon einen Teil ihrer freien Lehrstellen nicht mehr besetzen.“ Für ihn sind daher auch jene Angebote der Jugendarbeit im ländlichen Raum wesentlich, die Kindern und Jugendlichen frühzeitig Orientierung geben, sie auf Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten hinweisen und so im Idealfall an die eigene Region binden.

Für uns als CDU ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Potenziale entwickeln und Chancen wahrnehmen können“, sagt Felix Hitzig, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Gerade die Initiativen der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe schaffen dafür wichtige Voraussetzungen. Deshalb haben wir die sogenannte kommunale Jugendpauschale in unveränderter Höhe mit insgesamt 30 Mio. Euro beschlossen.

(Bildnachweis: AdobeStock/ehrenberg-bilder I Landratsamt Görlitz I AdobeStock/rella images I Andreas Fuhrmann)