Hintergründe
Hintergründe
04. April 2025 um 10:27 Uhr

Das bisschen Haushalt macht sich (nicht) von allein!

Seit 24. März 2025 liegt er als Entwurf im Landtag, der neue Doppelhaushalt 2025/2026 für Sachsen.

Auf über 5.000 Seiten hat die Staatsregierung festgehalten: Welche politischen Ziele und Prioritäten wollen wir ganz konkret mit wie viel Geld umsetzen. Mit dieser „in Zahlen gegossenen Politik“ wird zum Beispiel ganz konkret festgelegt, wie viel Geld für Bildung, Infrastruktur, Gesundheit, Polizei, Wirtschaftsförderung oder auch Wissenschaft und Forschung bereitgestellt werden soll.

Es steht aber auch drin, wie viele Personen im Angestellten- und Beamtenverhältnis in Landesministerien und so genannten nachgeordneten Behörden arbeiten können und sollen. Dazu gehören u.a. die Anzahl von Lehrern, Polizisten, das wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Landesinstituten, aber natürlich auch die Anzahl der Juristen an sächsischen Gerichten oder das Justizvollzugspersonal in den Haftanstalten. Wenn Sie das alles selbst nachlesen möchten, dann finden Sie hier alles „schwarz auf weiß“!

Jetzt ist der Landtag am Zug!

Am 3. April hat der Landtag zum ersten Mal über diesen Haushaltsentwurf beraten und nimmt damit sein so genanntes „Königsrecht“ wahr. Denn das Parlament hat die Verantwortung, den Haushaltsentwurf der Staatsregierung zu prüfen, zu ändern und schlussendlich zu beschließen – in dem Fall jetzt für das laufende und das kommende Jahr.

Aber wir haben doch schon Anfang April 2025?

In der Tat ist Sachsen mit seinem Haushalt diesmal wirklich spät dran. Die schwierig verlaufende Regierungsbildung nach der Landtagswahl am 1. September 2024 führte dazu, dass kein neuer Doppelaushalt rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten konnte. Daher gibt es derzeit nur eine „vorläufige Haushaltsführung“. Das ist ein rechtliches Instrument, um die Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern, wenn kein gültiger Haushalt vorliegt. Sie ermöglicht es, laufende Verpflichtungen und unaufschiebbare Aufgaben weiter zu erfüllen – bis der Landtag den  Doppelhaushalt beschlossen hat.

Die Zeiten des großzügigen Geldausgebens ist vorbei

Zum Start der Beratungen hat CDU-Finanzpolitiker Jan Löffler unsere Marschroute in seiner Plenarrede klar definiert:

Wir brauchen schnellstmöglich einen beschlossenen Haushalt und damit Klarheit, was in den nächsten knapp zwei Jahren finanziell machbar ist – und wo es leider schmerzhafte Einschnitte geben wird. Dies sind wir der Bevölkerung Sachsens schuldig. Im Gegensatz zu anderen Fraktionen spricht die CDU klar und offen aus, dass die Zeit des großzügigen Geldausgebens vorbei ist.“

Wichtige Strukturen unserer Gesellschaft weiter unterstützen

Für uns als CDU stellt dieser Doppelhaushalt einen Übergangshaushalt dar, um unser Land zu stabilisieren. In den folgenden Haushalten muss es bis 2029 eine grundlegende Konsolidierung der Ausgabenstruktur geben. Wir müssen einen Personalabbaupfad einschlagen und gesetzliche Leistungen auf den Prüfstand stellen, um wieder größere Spielräume für Investitionen zu schaffen.

Denn Fakt ist: Der Freistaat war jahrelang Spitzenreiter bei Investitionen in Schulen, Straßen und Kitas. Durch die desaströse Wirtschaftspolitik der Ampelregierung auf Bundesebene klafft jetzt ein Loch von etwa 2 Milliarden Euro im sächsischen Landeshaushalt. Jetzt müssen auch wir den Gürtel leider enger schnallen. Trotz dieser schwierigen Lage wollen wir aber wichtige Strukturen in der Gesellschaft weiter unterstützen und damit erhalten!

(Bildnachweis: Alexander Fuhrmann)