Seit 24. März 2025 liegt er als Entwurf im Landtag, der neue Doppelhaushalt 2025/2026 für Sachsen.
Auf über 5.000 Seiten hat die Staatsregierung festgehalten: Welche politischen Ziele und Prioritäten wollen wir ganz konkret mit wie viel Geld umsetzen. Mit dieser „in Zahlen gegossenen Politik“ wird zum Beispiel ganz konkret festgelegt, wie viel Geld für Bildung, Infrastruktur, Gesundheit, Polizei, Wirtschaftsförderung oder auch Wissenschaft und Forschung bereitgestellt werden soll.
Es steht aber auch drin, wie viele Personen im Angestellten- und Beamtenverhältnis in Landesministerien und so genannten nachgeordneten Behörden arbeiten können und sollen. Dazu gehören u.a. die Anzahl von Lehrern, Polizisten, das wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Landesinstituten, aber natürlich auch die Anzahl der Juristen an sächsischen Gerichten oder das Justizvollzugspersonal in den Haftanstalten. Wenn Sie das alles selbst nachlesen möchten, dann finden Sie hier alles „schwarz auf weiß“!
Jetzt ist der Landtag am Zug!
Am 3. April hat der Landtag zum ersten Mal über diesen Haushaltsentwurf beraten und nimmt damit sein so genanntes „Königsrecht“ wahr. Denn das Parlament hat die Verantwortung, den Haushaltsentwurf der Staatsregierung zu prüfen, zu ändern und schlussendlich zu beschließen – in dem Fall jetzt für das laufende und das kommende Jahr.
Aber wir haben doch schon Anfang April 2025?
In der Tat ist Sachsen mit seinem Haushalt diesmal wirklich spät dran. Die schwierig verlaufende Regierungsbildung nach der Landtagswahl am 1. September 2024 führte dazu, dass kein neuer Doppelaushalt rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten konnte. Daher gibt es derzeit nur eine „vorläufige Haushaltsführung“. Das ist ein rechtliches Instrument, um die Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern, wenn kein gültiger Haushalt vorliegt. Sie ermöglicht es, laufende Verpflichtungen und unaufschiebbare Aufgaben weiter zu erfüllen – bis der Landtag den Doppelhaushalt beschlossen hat.

