Unsere Positionen
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09. Juni 2025 um 17:39 Uhr

Wenn nicht nur der Schein trügt

Für die meisten von uns ist das Sehen eine Selbstverständlichkeit. Es prägt unseren Alltag und scheint in fast allen Lebensbereichen eine Grundvoraussetzung zu sein. Doch was, wenn diese Fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist?

Selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung
Auch Menschen mit Sehbehinderung meistern ihre alltäglichen Herausforderungen und führen größtenteils ein aktives und selbstbestimmtes Leben. Dabei greifen sie oftmals auf Unterstützungsmittel zurück, sei es ein Taststock oder auch ein ausgebildeter Assistenzhund. Und hin und wieder wird auch eine helfende Hand oder ein Wort zur Orientierung dankbar angenommen. Aber eins möchten Blinde oder Sehbehinderte vor allem: Von den Sehenden nicht behindert werden.

Finanzielle Unterstützung durch den Freistaat
Aber wussten Sie, dass Menschen mit Behinderungen auf vielfältige Weise auch staatlich unterstützt werden? So gibt es in Sachsen schon seit mehr als 20 Jahren ein Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche. Diese Zusatzunterstützung ergänzt bestehenden Leistungen der Grundsicherung. Danach erhielten 2024 über 4.500 blinde Menschen in Sachsen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von monatlich 380 Euro für ihre Mehraufwendungen. Darüber hinaus bekamen im vergangenen Jahr mehr als 3.200 hochgradig Sehbehinderte einen Nachteilsausgleich von 100 Euro im Monat, rund 2.500 gehörlose Menschen eine Zusatzleistung von monatlich 150 Euro, schwerstbehinderte Kinder eine monatliche Unterstützung von 120 Euro.

CDU setzt auf Kontinuität beim Blindengeld

„Diese zusätzlichen Leistungen tragen aus unserer Sicht entscheidend mit dazu bei, die Lebensqualität von Betroffenen deutlich zu verbessern,“ sagt die CDU-Sozialpolitikerin Daniela Pfeifer. Und Pfeifer weiter: „Deshalb planen wir, die Mittel für das Landesblindengeld und die genannten Nachteilsausgleiche auch im neuen Doppelhaushalt in gleichen Höhen fortzuschreiben.“

Mehr Geld für barrierefreies Lesen in Leipzig
Darüber hinaus sind auch für das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) in Leipzig insgesamt rd. 13,3 Millionen Euro im neuen Doppelhaushalt eingeplant, ein Plus von über zwei Millionen Euro. Damit ermöglicht das dzb lesen weiterhin blinden, seh- und lesebehinderten Menschen den Zugang zu Bildung, Information und Unterhaltung. Denn es produziert Braillebücher, Hörbücher, Großdrucke und barrierefreie E-Books und bietet diese Medien zum Ausleihen und Kaufen an. Zudem unterstützt es andere Einrichtungen bei der Erstellung barrierefreier Inhalte. Denn wollen wir Inklusion wirklich fördern, sollten wir nicht immer nur darüber reden, sondern einfach machen.

Apropos Inklusion: Sie möchten wissen, wie es darum in Sachsen generell bestellt ist?

Dann hören Sie doch gern in diese Folge unseres Podcasts „Tacheles! Politik im Klartext“ rein!
Darin diskutieren die CDU-Sozialpolitikerin Daniela Pfeifer und Michael Richter vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen über Chancen, Baustellen und echte Geschichten rund um Inklusion im Alltag.

Und gut zu wissen: Wie sechs Punkte „die Augen öffnen“ können!

Die Braille-Schrift, entwickelt im Jahr 1825 von dem Franzosen Louis Braille, besteht aus 64 Zeichen. Basis für jedes Zeichen ist ein Punktraster aus 2 x 3 Punkten, das die Braille-Schrift lesende Person mit den Fingern ertasten kann. Etwa 10 bis 20 % der blinden Menschen in Deutschland haben die Brailleschrift gelernt. Blinde Kinder lernen die Brailleschrift in der Schule.



(Bildnachweis: AdobeStock/sepy I Alexander Fuhrmann)